FAQ

Da Sanitätstechnik ein weites Feld ist und wir mit unserem breiten Leistungsspektrum viele Bereiche abdecken, finden Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren, wir beantworten Ihre individuellen Fragen bei uns vor Ort, am Telefon oder per E-Mail. Kontaktieren Sie uns!

 

Fragen zu unserem Leistungsspektrum

Was versteht man unter Orthesen?

Unter einer Orthese versteht man ein industriell oder durch Orthopädietechniker hergestelltes medizinisches Hilfsmittel, das zur Stabilisierung, Entlastung, Ruhigstellung, Führung oder Korrektur von Gliedmaßen oder des Rumpfs genutzt wird. Sie werden vom Arzt verordnet und finden beispielsweise Anwendung am Rücken, als Orthesenschuhe, beim Unterschenkel oder zur Unterstützung für Strecksehen.

Was wird als Lymphologie bezeichnet?

Die Lymphologie bezeichnet ein Teilgebiet der Medizin, das sich mit Lymphgefäßen beschäftigt. Lymphgefäße sind dabei anatomische Gefäße, die für den Abtransport von Gewebeflüssigkeit (Lymphe) sowie geringen Mengen von Eiweißen verantwortlich sind. In das Lymphgefäßsystem sind Lymphknoten als Filterstationen eingeschaltet. Weitere Lymphgefäße sind  die Milz und die Mandeln. Die praktische Lymphologie sorgt dabei sowohl in der Vorsorge, Diagnostik und Therapie für die fachgerechte, medizinische Versorgung von Problemen im Lymphgefäßbereich.

Gibt es verschiedene Typen von Gehhilfen?

Allgemein unterscheiden sich  Gehhilfen in zwei Typen: Gehbänke und Gehhilfen mit Rädern. Die Gehbank bietet ein starres Gestell, welches ideal zum Steh- und Gehtraining geeignet ist. Gehhilfe mit Rädern hingegen erleichtert den Alltag je nach Modell durch einen Korb, eine Sitzgelegenheit, einen Stockhalter und Feststellbremse.

Was versteht man unter einer enteralen Ernährungstherapie?

Eine enterale Ernährungstherapie gehört zum Bereich der künstlichen Ernährung. Die Gründe für den Einsatz einer solchen Therapie können physische oder psychische Erkrankungen, Operationen, Alterserscheinungen oder bewusste Nahrungsverweigerung sein. Es wird ein Teil der natürlichen Wegstrecke der Nahrung von der Aufnahme mit dem Mund bis zur Aufnahme der Nährstoffe in das Blut ersetzt. Die Ernährung erfolgt über den Magen-Darm-Trakt mit Hilfe einer Magensonde, PEG-Sonde oder anderen Sonde.

Was versteht man unter einer Dekubitusprophylaxe?

Ein Dekubitus (Druckgeschwür) bezeichnet einen Bereich lokalisierter Schädigung der Haut und des darunterliegenden Gewebes. Diese Schädigung kann durch lange Bettlägerigkeit zustande kommen. Als Dekubitusprophylaxe werden also sämtliche Maßnahmen bezeichnet, die zur Vorbeugung eines Dekubitus dienen.

 

Fragen zur Kostenübernahme für Ihre Hilfsmittel

Wie finanziere ich die benötigten Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse stellt für den Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel einen monatlichen Betrag von 31€ zur Verfügung. Zu den Verbrauchsgütern zählen z.B. Mundschutz, Kleiderschutz, saugende Bettschutzeinlagen und Einmalhandschuhe.

Alle zum Gebrauch bestimmten Pflegemittel, wie z.B. Pflegebetten oder Duschwagen, vergütet die Pflegekasse ohne Obergrenze.

Wie bekomme ich das benötigte Hilfsmittel?

Sofern Sie die Kosten für ein Hilfsmittel nicht selber tragen wollen und Sie gegenüber einem Sozialversicherungsträger anspruchsberechtigt sind, übernimmt im Regelfall der zuständige Kostenträger. Dafür muss der Kostenträger eine ärztliche Verordnung (Rezept) erhalten, auf der die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel ausgewiesen ist.
Gern beraten unsere Mitarbeiter Sie über die medizinische Versorgung mit einem Hilfsmittel.

Kann ich mir als gesetzlich Krankenversicherter mein Sanitätshaus aussuchen?

Bis zum 31.12.2009 konnten Sie jedes Sanitätshaus Ihrer Wahl mit der Versorgung beauftragen. Seit dem 01.01.2010 müssen Sanitätshäuser Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein, um Sie mit Hilfsmittel ausstatten zu können. Sollte das von Ihnen ausgesuchte Sanitätshaus kein Vertragspartner Ihrer Krankenkasse sein, so können Sie besondere Gründe vorbringen, warum Sie dieses Sanitätshaus wünschen. Sollten dabei jedoch Mehrkosten entstehen, müssen Sie diese selbst tragen.

Wie muss ich mich an Kosten für Hilfsmittel beteiligen?

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlungen von 10% für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 € leisten müssen. In jedem Fall übersteigt die Zuzahlung nicht die Kosten des Mittels. Eine Ausnahme sind Hilfsmittel die zum Verbrauch bestimmt sind, dort gilt eine Zuzahlung von 10% je Verbrauchseinheit, doch auch hier besteht eine Maximalgrenze von 10€ pro Monat.